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Öffentliche Aufarbeitung

 

Definition Ritueller Gewalt durch die Bundesregierung

 

"Als organisierte sexualisierte Gewalt bezeichnet man die systematische Anwendung schwerer sexualisierter Gewalt in Verbindung mit körperlicher und psychischer Gewalt durch mehrere Täter und/oder Täterinnen oder Täternetzwerke. Häufig ist sie mit kommerzieller sexueller Ausbeutung, wie zum Beispiel Zwangsprostitution oder der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen verbunden.

Dient eine Ideologie als Begründung oder Rechtfertigung von Gewalt, bezeichnet man dies als rituelle Gewalt. Eine solche Ideologie kann religiös sein und beispielsweise im Kontext von Sekten und Kulten vorkommen oder sich aus einer politischen Überzeugung, zum Beispiel in rassistischen oder faschistischen Gruppierungen, ableiten.

 

Die Mehrzahl von Betroffenen, die sich an die Unabhängige Aufarbeitungskommission, das UBSKM-Amt sowie das Hilfe-Telefon berta wenden, berichten, dass sie über ihre Eltern oder Pflegeeltern in organisierte Strukturen vermittelt wurden. Zum Teil sei bereits die Elterngeneration in der bestehenden Gruppierung und den einhergehenden vielfältigen Gewaltformen groß geworden. Die sexuelle Gewalt habe in frühester Kindheit begonnen und oftmals bis ins Erwachsenenalter angedauert. Betroffene beschreiben Hierarchien innerhalb der Gruppe, wobei in der Regel Männer die Führungsebene bilden. Von großer Bedeutung waren strikt einzuhaltende Schweigegebote und das tadellose und unauffällige Auftreten nach außen.

Die Betroffenen haben im Erwachsenenalter mit vielfältigen und erheblichen Folgen zu kämpfen. Sie sind häufig körperlich stark beeinträchtigt und leiden unter Traumafolgestörungen, wie etwa einer Dissoziation. Darüber hinaus wird ihnen oft nicht geglaubt, dass der Missbrauch in diesem Kontext stattgefunden hat. Zudem werden Betroffene, die sich aus diesen Gewaltstrukturen lösen wollen, oftmals unter Druck gesetzt, erpresst und verfolgt.

Weitere Informationen zum Thema organisierte sexualisierte und rituelle Gewalt erhalten Sie auf dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch."

 

 

Auszug aus dem Abschlussbericht der ersten Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufdeckung Sexuellen Kindesmissbrauchs

 



"Ritueller Missbrauch ist immer noch ein Tabu, das macht die Täter stark."


 


In Anrufen und Briefen in der Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten haben Betroffene mehrfach von ritueller Gewalt berichtet. Die Berichte sind erschütternd in Ausmaß und Dimension, da die meisten Betroffenen bereits in sehr frühem Kindesalter vielfach und jahrelang durch verschiedene Täter und Täterinnen – zum Teil höchst sadistisch und/oder mit kultischem und/oder satanistischem Hintergrund – missbraucht und hierfür regelrecht "umprogrammiert" worden sind.
Folgende Probleme ergeben sich bei der Erfassung von ritueller Gewalt (nach Igney, Vielfalt e.V., 2010):

  • Keine einheitliche Definition, keine Erfassung der Fälle
  • Komplexe Traumatisierung der Betroffenen – Strafverfahren nicht oder nur erschwert möglich
  • Versorgungssystem für Betroffene ritueller Gewalt nicht ausgestattet
  • (Mit-)Täterschaft der Betroffenen, erzwungen oder aus eigener Überzeugung
  • Häufig enge Bindung der Betroffenen an die Täter bzw. Täterinnen
  • Verbindungen zur organisierten Kriminalität
  • Keine ausreichende Unterstützung für Aussteigerinnen und Aussteiger (fehlende Schutzunterkünfte, Therapien, rechtliche Möglichkeiten)
  • Rechtliches und ethisches "Graufeld" für Beraterinnen und Berater bzw. Therapeutinnen und Therapeuten (z.B. Schweigepflicht nach § 203 StGB versus Anzeigepflicht bei geplanten Schwerverbrechen nach §138 StGB)


Sowohl Praxiserfahrungen (Noblitt & Perskin Noblitt, 2008, Fliß & Igney, 2010) als auch Betroffenenbefragungen (Becker, Karriker, Overkamp, Rutz, 2007, 2011; ähnlich: Young et al., 1991 und Shaeffer, Cozolino, 1992) zeigen ein komplexes Problemgeflecht aus massiver sexueller und körperlicher Gewalt, schweren Straftaten, ideologischen Indoktrinierungen u.a. mit Mind-Control-Techniken und dem Zwang zur Geheimhaltung. Oft werden die Opfer von Geburt an – zum Teil innerfamiliär – einbezogen und wachsen in diesem System mit entsprechend tief greifenden psychischen und psychosozialen Folgen auf. Durch Täter und Täterinnen zwecks Manipulierbarkeit bewusst erzeugte Dissoziationen sind oft die einzige Möglichkeit der Betroffenen, die Erlebnisse und Erfahrungen zu überleben.

 



"Ich wünsche mir nur eine Nacht ohne Albträume. Opfer von Kult und rituellem Missbrauch werden vergessen."

 




Oftmals wird Betroffenen ritueller Gewalt nicht Glauben geschenkt oder aber Therapeutinnen bzw. Therapeuten setzen sich als Mitwissende selbst einer Gefahr aus.
Erschwert wird eine Therapie auch durch die multiple Persönlichkeit, die Betroffene ritueller Gewalt häufig aufweisen. 
Inzwischen liegen für drei Bundesländer die Ergebnisse erster Befragungen der im Auftrag von Krankenkassen arbeitenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vor: 12 % bis 13 % gaben an, mit dem Thema in ihrer Arbeit konfrontiert worden zu sein. Aufgrund fehlenden Fachwissens, des hohen Geheimhaltungsdrucks, der komplexen Traumatisierung der Betroffenen und der damit verbundenen Sprachlosigkeit ist die Annahme einer hohen Dunkelziffer gerechtfertigt (Igney, 2010).
Rituelle Gewalt ist auch durch den Druck und die Gefahr, denen Betroffene ritueller Gewalt seit frühester Kindheit ausgesetzt sind, nur wenig erforscht und statistisch kaum erfasst. Oft leiden Betroffene ritueller Gewalt unter multiplen Persönlichkeitsstörungen und sind bereits im Kindesalter so massiv unter Druck gesetzt worden, dass es ihnen sehr häufig nicht möglich ist, das Geschehene zu benennen und sich Hilfe zu suchen. Die Begleitung, Beratung und Therapie von Menschen, die rituelle Gewalt erfahren haben, stellen für die psychosoziale und medizinische Praxis entsprechend erhebliche Herausforderungen dar. Bereits 1998 stellte die Enquete-Kommission "Sogenannte Sekten und Psychogruppen" des Deutschen Bundestages einen defizitären Wissensstand fest und forderte die Erforschung der Phänomene der rituellen Gewalt.

Ein Blick in die vorhandene Forschung zu ritueller Gewalt zeigt, dass es weder eine einheitliche Definition gibt noch einheitliche Standards zur Phänomenerfassung vorhanden sind. Rituelle Gewalt ist noch stärker als sexueller Missbrauch in der Gesellschaft tabuisiert. Der defizitäre Wissensstand der Forschung erschwert Arbeit und Diskussion des Themas.

 


 

"Betroffene sexuellen Missbrauchs sollen sich trauen, etwas zu sagen. Sie sollen merken, dass es trotz Programmierung nicht verboten ist, darüber zu sprechen."

 




Vor diesem Hintergrund sind Bestandsaufnahmen zur Thematik rituelle Gewalt, bezogen auf Folgeerscheinungen und die Versorgungssituation in Deutschland, und zur Qualität der Beratung, Begleitung und Behandlung aus Sicht Betroffener und aus therapeutischer und medizinischer Sicht erforderlich. Die Entwicklung spezifischer, interdisziplinärer Unterstützungskonzepte wäre ebenso wünschenswert wie die Erstellung von berufsgruppenspezifischen Informations- und Fortbildungsmaterialien.

 


Quelle: Abschlussbericht der UBSKM (2011), S. 221 ff.